Seit 2006 gilt beim Bund: Wer wissen will, was Behörden tun, fragt einfach nach. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangt keine Begründung — der Staat muss begründen, wenn er Informationen zurückhält, nicht die Bürgerin, warum sie fragt.

Genau dieses Prinzip will die Koalition aus Union und SPD nun umkehren. Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss Eckpunkte für einen Umbau des IFG. Im Koalitionsvertrag von 2025 war noch vage von einer „Fortentwicklung mit Mehrwert” die Rede. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist das Gegenteil.

Die sechs geplanten Einschnitte

1. Begründungspflicht: „berechtigtes Interesse”

Anfragen sollen künftig nur noch möglich sein, wenn ein „berechtigtes Interesse” nachgewiesen wird. Bisher reicht bloßes Interesse. Die Umkehr der Beweislast trifft den Kern des Gesetzes: Behörden bekämen ein Einfallstor, unbequeme Anfragen schon an der Eingangstür abzuweisen.

2. Der Gebührendeckel fällt

Bislang sind die Kosten einer Anfrage auf 500 Euro gedeckelt. Künftig soll das „Kostendeckungsprinzip” gelten — Anfragen könnten vier- bis fünfstellige Beträge kosten. Wer sich Transparenz nicht leisten kann, bekommt keine.

3. Organisationen werden ausgeschlossen

Nur noch natürliche Personen sollen anfragen dürfen. Juristische Personen — Vereine, Stiftungen, NGOs — wären raus. Betroffen wären ausgerechnet die effektivsten Nutzer des Gesetzes: FragDenStaat, die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International.

4. Nicht-EU-Bürger ausgeschlossen

Geprüft wird, das Anfragerecht auf Deutsche und EU-Bürger zu beschränken. Wer anfragt, müsste seine Staatsangehörigkeit nachweisen — eine zweiklassige Informationsfreiheit.

5. Beamtennamen werden geschwärzt

Namen von Behördenmitarbeitern sollen systematisch geschwärzt werden — auch die von Führungskräften. Verwaltungsentscheidungen ließen sich nicht mehr Personen zuordnen; Verantwortung würde anonymisiert.

6. Neue Ausnahme: „komplexe Gefährdungslagen”

Behörden sollen Auskünfte unter Verweis auf Sicherheitsbedenken verweigern können. Vorbild ist Berlin, wo eine solche Regelung seit März 2026 gilt — dort hat eine SPD-CDU-Koalition das Landestransparenzgesetz bereits so ausgehöhlt, dass kaum noch Informationen herausgegeben werden.

Wie es weitergeht

Final ist nichts: Das Bundesinnenministerium muss zunächst einen Referentenentwurf vorlegen, die Koalitionsfraktionen sollen zum Jahresende abstimmen. Der Widerstand formiert sich bereits — von Journalistenverbänden über die Bundesdatenschutzbeauftragte bis zur Zivilgesellschaft.

Wer verstehen will, warum dieses Gesetz so wichtig ist, dass sein Umbau einen Aufschrei auslöst, findet die Antwort in den Skandalen, die es aufgedeckt hat — von Spahns Maskendeals bis zur Pkw-Maut.