Der Bundestag schrieb 2004 in die Gesetzesbegründung, das Informationsfreiheitsgesetz sei „auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung". Vier dokumentierte Fälle zeigen, wie unterschiedlich ein Dokument den Aktenschrank verlässt — und welcher der geplanten Filter jeden von ihnen gestoppt hätte.
Maßnahme 32 des Koalitionsbeschlusses vom 2. Juli umfasst zwölf Zeilen. Sie regelt, wer künftig fragen darf, was das kostet und was zurückkommt — und enthält eine Hürde, die bisher kaum jemand bemerkt hat.
Wir haben dem Staat das Gewaltmonopol übertragen. Das funktioniert nur, wenn wir kontrollieren können, was er damit tut. Informationsfreiheit ist deshalb kein Nischenthema, sondern die Grundlage mündiger Demokratie.
Der Widerstand gegen die IFG-Pläne reicht von FragDenStaat bis zur Bundesdatenschutzbeauftragten. Hinter den Empörungsvokabeln stecken fünf unterscheidbare Argumente. Sortiert nach Substanz statt nach Absender.