Als der Bundestag das Informationsfreiheitsgesetz beschloss, schrieb er in die Begründung des Gesetzentwurfs einen Satz, der heute wie eine Prognose klingt: „Die neuen Informationszugangsrechte verbessern die Kontrolle staatlichen Handelns und sind insofern auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung.” Das Gesetz war also nicht als Serviceangebot gedacht, sondern als Instrument. Die naheliegende Frage lautet: Hat es funktioniert?
Vier Fälle geben Auskunft. Sie sind so ausgewählt, dass jeder einen anderen Weg zeigt, auf dem ein Dokument den Aktenschrank verlässt. Und weil die Koalition das Gesetz umbauen will, prüfen wir bei jedem Fall gleich mit, welcher der geplanten Filter ihn gestoppt hätte.
Der Brief: Philipp Amthor und Augustus Intelligence
Am 2. Oktober 2018 geht im Büro des Bundeswirtschaftsministers ein dreiseitiges Schreiben ein. Gedruckt steht darüber „Sehr geehrter Herr Minister”, auf dem Briefkopf des Deutschen Bundestages; handschriftlich ergänzt hat der Absender „lieber Peter”. Darin wirbt der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor bei Wirtschaftsminister Peter Altmaier um einen Termin für den Gründer des Start-ups Augustus Intelligence.
Das Ministerium musste den Brief auf Grundlage des IFG herausgeben. abgeordnetenwatch.de und FragDenStaat veröffentlichten ihn 2021 — es ist das zentrale Dokument der Affäre, weil sich mit ihm der behördliche Vorgang belegen lässt, nicht nur die Erzählung darüber. Aufgedeckt hatte die Affäre zuvor der SPIEGEL.
Einige Monate nach dem Brief erhielt Amthor 2.817 Aktienoptionen von Augustus Intelligence und einen Direktorenposten. Amthor bestritt einen Zusammenhang mit dem Schreiben; die Berliner Staatsanwaltschaft sah keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit. Sichtbar wurde durch die Affäre etwas anderes: Aktienoptionen in dieser Größenordnung waren nach den Verhaltensregeln des Bundestages nicht veröffentlichungspflichtig. Das änderten die Fraktionen anschließend.
Was ihn heute gestoppt hätte: abgeordnetenwatch ist ein eingetragener Verein — eine juristische Person. Nach den Plänen der Koalition dürfte der Verein keine IFG-Anträge mehr stellen.
Die Masse: Spahns Maskenliste
Nach den Enthüllungen über Maskengeschäfte von Abgeordneten in der Corona-Pandemie versprach der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn, die Namen offenzulegen. Kurz darauf rückte er davon wieder ab.
Was folgte, war kein einzelner Antrag, sondern eine Zahl. Auf einen gemeinsamen Aufruf von abgeordnetenwatch und FragDenStaat hin gingen im Gesundheitsministerium 395 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein. Daraufhin stellte das Ministerium eine Liste mit 40 Abgeordneten zusammen und übermittelte sie dem Gesundheitsausschuss. Die meisten Kontakte stammten von Abgeordneten aus CDU und CSU; allein über Spahns Bundestagsbüro kamen Kontakte zu 29 Maskenunternehmen zustande.
Wichtig für die Einordnung: Die Liste dokumentiert Kontakte, nicht Fehlverhalten. Ob Abgeordnete an der Vermittlung von Geschäften beteiligt waren oder Provisionen erhielten, geht daraus nicht hervor.
Der Fall zeigt eine Eigenschaft des Gesetzes, die in der Debatte selten vorkommt: Das IFG wirkt nicht nur über den einzelnen Anspruch, sondern über die Summe. Wenn dieselbe Auskunft hundertfach verlangt wird, wird das Zusammenstellen billiger als das Ablehnen.
Was ihn heute gestoppt hätte: gleich zwei Filter. Ohne Gebührendeckel wären 395 Anträge zu Vollkosten für die Antragstellenden unbezahlbar. Und Anträge, die auf einen öffentlichen Aufruf zurückgehen, sind genau der Typ, dem eine Behörde das „berechtigte Interesse” absprechen dürfte.
Der Rechtsweg: Wer einen Hausausweis für den Bundestag hat
Welche Lobbyistinnen und Lobbyisten dürfen mit einem Hausausweis ins Parlament? Die Bundestagsverwaltung wollte die Namen nicht herausgeben. abgeordnetenwatch klagte auf Grundlage des IFG und bekam im Juni 2015 vor dem Berliner Verwaltungsgericht recht — woraufhin die Verwaltung auf Drängen von Union und SPD in Berufung ging. Veröffentlicht wurde die Liste erst im November 2015, nachdem der Tagesspiegel zusätzlich einen Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erwirkt hatte. Sie umfasst 411 Verbände, Unternehmen und Organisationen; insgesamt 1.103 Interessenvertreter hatten in jener Wahlperiode über die Fraktionen Zugang erhalten.
Der Fall macht sichtbar, dass das IFG seine Wirkung erst am Verwaltungsgericht entfaltet — und dass es dafür in diesem Fall zwei Verfahren brauchte. Ein Auskunftsrecht ohne durchsetzbaren Rechtsweg wäre eine Bitte. Klagen führt in der Praxis, wer den Atem dafür hat.
Was ihn heute gestoppt hätte: der Ausschluss juristischer Personen. Eine Einzelperson, die dasselbe Verfahren über anderthalb Jahre und mehrere Instanzen führen müsste, ist die Ausnahme.
Das Detail am Rand: Schröders Altkanzlerbüro
2021 musste die Bundesregierung auf Grundlage des IFG interne Unterlagen herausgeben, aus denen hervorgeht, wie Altkanzler Gerhard Schröder für den Versicherungsmakler BVUK bei der Regierung vorstellig wurde — unter anderem in einem Telefonat mit Arbeitsminister Hubertus Heil und einem einstündigen Gespräch im Dienstzimmer des damaligen Finanzministers Olaf Scholz.
Der aufschlussreiche Fund lag dabei nicht im Inhalt der Gespräche, über den die Ministerien schwiegen, sondern in den Verwaltungsvorgängen daneben: Terminanfragen und Aktenvermerke belegen, dass zumindest ein Teil dieser Lobbytermine von Schröders Altkanzlerbüro im Bundestag organisiert wurde — und damit aus Steuermitteln.
Das ist die vierte Funktionsweise: Was ein Dokument beweist, weiß man vorher nicht. Ein Auskunftsrecht, für das man sein Interesse im Voraus darlegen muss, verlangt vom Antragsteller zu wissen, was er finden wird.
Was ihn heute gestoppt hätte: wieder der Ausschluss von Organisationen, dazu die Begründungspflicht. Eine Vermutung, in Terminvermerken könnte etwas stehen, ist kein darlegbares berechtigtes Interesse.
Was daraus folgt
In mehreren dieser Fälle hat die Offenlegung Regeländerungen ausgelöst — bei den Verhaltensregeln zu Aktienoptionen von Abgeordneten und, nach Darstellung von abgeordnetenwatch, auch beim Lobbyzugang zum Parlament. Das ist der Punkt, an dem die Einordnung der Reform als „Bürokratierückbau” ihre Grundlage verliert. Das IFG hat nicht nur Aufsehen erzeugt, sondern Konsequenzen — und zwar in dem Parlament, das es jetzt einschränken will.
Wer die Reform verteidigen will, müsste erklären, welcher dieser vier Vorgänge besser unentdeckt geblieben wäre.
Zur Einordnung gehört auch, was diese Auswahl nicht zeigt. Alle vier Fälle stammen aus der Recherchepraxis einer einzigen Organisation, die selbst zu den Betroffenen der Reform zählt und die Fälle im Juli 2026 aus genau diesem Anlass zusammengestellt hat. Das macht sie nicht unwahr — die Dokumente sind veröffentlicht und nachprüfbar, wir haben die Fälle einzeln gegengelesen. Es heißt aber, dass hier die Erfolge gezählt werden, nicht die Fehlschläge. Wie viele IFG-Anträge folgenlos verlaufen, wie viele Behörden zu Recht ablehnen und wie viel Arbeitszeit das insgesamt bindet, wäre die andere Hälfte der Bilanz. Vorgelegt hat sie bislang niemand — auch die Koalition nicht, die die Reform mit Entlastung begründet.
